Hartz IV: Sprechstunde bietet Beratung

Empfänger von Leistungen nach dem II. Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) erhalten möglicherweise zu geringe Leistungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die Bedarfsfestsetzung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung eingefordert. 2014 stellten die Richter dann fest, dass die Ermittlung der neuen „Hartz IV“-Regelsätze wiederum in Teilen grenzwertig ausgefallen sei und forderten auf, nochmals nachzubessern.

Derzeit scheinen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die jüngsten Zahlen der Einkommens- und Verbraucherstichprobe, die als Grundlage für die Festsetzung der Leistungen nach SGB II dienen, vorzuliegen. Dennoch dürfte eine tatsächliche Anpassung der Regelsätze aber erst zum Jahr 2017 erfolgen. Dies könnte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf eine zügige Reaktion zur Leistungsneuberechnung widersprechen.

Empfänger von „Hartz IV“ könnten gerade in den Bedarfen zu Mobilität und Haushaltsenergie zu geringe Beträge erhalten, weshalb die Möglichkeit besteht, dies vom zuständigen Leistungsträger überprüfen zu lassen. Hierfür ist ein Widerspruch auf den aktuellen Leistungsbescheid einzureichen, bei dessen Formulierung die Litzelstetter Sozial- und Pflegesprechstunde behilflich ist. Anfragen an den Leiter, Dennis Riehle, vorrangig per Mail über Li-Na@riehle-dennis.de , alternativ per Telefon (AB) unter 07531/955401.  

Die Sprechstunde ist ein Angebot der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. und für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewähr ergibt sich durch diese Form der niederschwelligen Erstberatung nicht.


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