Übernahme von Kosten für die Nachbarschaftshilfe

Personen, die die Nachbarschaftshilfe unserer Helferinnen in Anspruch nehmen, fragen desöfteren danach, ob die dafür aufgewendeten Ausgaben durch die Pflegeversicherung übernommen werden. Gemäß § 45b SGB XI sind niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen hierfür gedacht. Nachdem diese jedoch das professionalisierte Ehrenamt ansprechen, erfüllt die Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. diese Vorgaben nicht. So müssen die Kosten für den Dienst der Helferinnen privat getragen werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, in Ausnahmefällen durch einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eine teilweise Erstattung zu erlangen, gerade dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die der Pflege ähnlichen Charakter haben. Hierfür trifft die Kasse jeweilige Einzelfallentscheidungen, sodass keine pauschale Aussage möglich ist, ob Ausgaben letztlich auch tatsächlich getragen werden. Im Zweifel sollten Sie formlose Anträge mit der passenden Begründung an die jeweilige Pflegeversicherung stellen.

Hierbei kann die Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. unterstützen. Ihr Leiter, Dennis Riehle, ist vorzugsweise per Mail: Li-Na@Riehle-Dennis.de und per Post (Martin-Schleyer-Str. 27), alternativ in Ausnahmen auch per Tel.: 07531/955401, zu erreichen.

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