Änderungen im Gesundheits- und Sozialwesen

Zum Jahreswechsel 2015/2016 ergeben sich zahlreiche Änderungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Das berichtet der Leiter der Litzelstetter Sozial- und Pflegesprechstunde. Auch wenn die wesentlichen Umstellungen in der Pflegeversicherung erst ab 1.1.2017 letztendlich greifen werden (Umstellung von dreigliedrigem Pflegestufensystem auf fünfstufige Pflegegrade), sind doch bereits in 2016 für zu Pflegende und ihre Angehörigen zahlreiche Verbesserungen vorgesehen: Eine lang ersehnte und vielfach geforderte Ergänzung betrifft diejenigen, die bislang nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung bedurften, aber aufgrund der nur vorübergehend bleibenden Beeinträchtigungen keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse hatten.

Sie können künftig eine Übergangspflege durch die Krankenkasse erhalten – und werden somit nach stationärer Behandlung oder ambulanter Operation nicht alleine gelassen. Gewährleistet wird Kranken- und Haushaltshilfe, auch, wenn keine Kinder vorhanden sind. Wird der Bedarf hierdurch nicht gedeckt, wird auch eine Kurzzeitpflege vorübergehend bezuschusst. Pflegende Angehörige erhalten zudem einen Anspruch auf eine eigene Pflegeberatung, bei Antragsstellung auf Pflegeleistungen wird das Angebot zu einer Beratung obligatorisch. Bei Begutachtungen durch den „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“ muss zudem künftig auch der Rehabilitationsbedarf abgeklärt werden.

Wichtig für alle, die auf Facharzttermine warten: Bis zum 23. Januar 2016 müssen die „Kassenärztlichen Vereinigungen“ die sogenannten „Terminservice-Stellen“ einrichten. Sie sind verpflichtet, innerhalb von einer Woche einen Facharzttermin bei einem Mediziner in zumutbarer Entfernung zu vereinbaren, die Wartezeit bis zum Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Wer sich über Patientenrechte unabhängig informieren oder Beschwerden abgeben will, kann die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ künftig wochentags von 8 bis 22 Uhr, samstags bis 18 Uhr, kostenfrei erreichen. Durch gesetzliche Verordnungen wird zudem das Hospizwesen im stationären und ambulanten Bereich gestärkt. Eine Zusammenarbeit zwischen Pflegeheimen und Hospizdiensten wird verpflichtend, die Versorgung sterbender Pflegebedürftiger durch eine zwingende Kooperation von Heimen und ambulanten Diensten mit Haus- und Fachärzten klar verbessert. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Arztes sind künftig Formulare mit vierfacher Ausfertigung (Patienten, Krankenkasse, Arbeitgeber, Arzt). Bescheinigungen werden für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt.

Das Kindergeld steigt um 2 Euro pro Kind. Bezieher müssen im Laufe des kommenden Jahres der Familienkasse ihre Steuer-ID mitteilen. Oftmals ist diese schon dort vorliegend, Empfänger der Leistung sollten sich aber erkundigen und im Zweifel ihre Identifikationsnummer formlos übermitteln. Das Kindergeld wird allerdings auch weiterhin gezahlt, wenn die ID zum 1. Januar 2016 noch nicht vorliegt. Das Nachreichen ist über das Jahr hinweg weiterhin möglich. Erhöhungen der Leistungen um 5 Euro für Alleinstehende und 4 Euro bei Paaren erwarten auch Bezieher von „Hartz IV“ und Sozialhilfe sowie Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (+ 5 Euro für Alleinstehende). Ab Herbst 2016 steigt überdies das BaFöG (Grundbedarf plus 26 Euro, Regelbedarf + 52 Euro). Anhebungen gibt es zudem für Bezieher des Wohngeldes.

Ausführliche Informationen und Fragen können in den Sozial- und Pflegesprechstunden beantwortet werden, die von der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe getragen werden und allen Bürgern kostenfrei zugänglich sind. Sie werden in der Ortsverwaltung Litzelstetten zu Terminen abgehalten, die im Internet, im Mitteilungsblatt und den Tageszeitungen oder beim Leiter der Sprechstunde erfragt werden können. Dennis Riehle steht auch darüber hinaus für Fragen und Auskünfte, bevorzugt per Mail ( Li-Na@Riehle-Dennis.de ), alternativ telefonisch (07531/955401), zur Verfügung.

 
 

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