Vortrag klärte über Pflegereform auf

In einem Vortrag ging die Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. auf die Änderungen im deutschen Pflegesystem durch das Inkrafttreten weiterer Gesetzesneuerungen im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes ein. Referent Dennis Riehle, Leiter der Sozial- und Pflegesprechstunde des Vereins, erläuterte den Übergang von den bisherigen drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden, die ab 1.1.2017 Gültigkeit erlangen werden. Er verdeutlichte auch die neue Begutachtungsgrundlage, auf der der „Medizinische Dienst“ fortan die Pflegebedürftigkeit feststellen muss. Die Bedeutung kognitiver und seelischer Einschränkungen dürfte durch das neue Verständnis in der entsprechenden Einschätzung über den Pflegegrad ansteigen.

Trotzdem sieht Riehle nur bedingte Vorteile für diejenigen, die noch zwingend bis zum Ende dieses Jahres ihren Antrag auf Pflegeleistungen stellen: „Zwar könnte man davon ausgehen, dass Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen noch gewisse Vorteile haben dürften, wenn sie nach dem alten System eingestuft werden. Durch die Gesamtschau, die ab 1. Januar auf die zu Pflegenden zukommt, dürfte sich allerdings der Anspruch auf eine bessere Einstufung aller vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen verbessern“, so Riehle.

Wesentliche Aussage bei der Reform ist die des „Bestandsschutzes“. Er garantiert, dass keiner, der bereits eine Pflegestufe zugesprochen bekam, fortan schlechter gestellt wird. „Viel eher wird eine großzügige Übertragung aus der bisherigen in die neuen Einordnungen folgen, die zudem verschiedene Leistungssteigerungen in beachtlichem Maße mit sich bringen wird“, meint Riehle. Auch stationär müssten sich Erleichterungen ergeben, da der Eigenanteil für die pflegerischen Maßnahmen bundesweit bei einem ungefähren Rahmen gedeckelt wird. „Nur für manche Gruppen ergibt sich hier ein Mehraufwand als bisher. Ansonsten fallen auch hier die entsprechenden Entlastungen deutlich aus“. Wesentliche Verbesserungen bringen die neuen Rechte für die Angehörigen mit Ansprüchen auf eine Pflegeberatung und etwaigen Vorzügen in der Sozialversicherung. „Zusammenfassend werden die Pflegebedürftigen auch weiterhin nach dem Grundsatz ‚Ambulant vor Stationär‘ in denjenigen Bereichen besonders gefördert, in welchen das Pflegeheim ganz bewusst zum Wohl des Betroffenen noch hinausgezögert werden könnte. Insgesamt wird aber die Bedürftigkeit unter ganz neuen Vorsätzen betrachtet und somit dem Einzelnen gerechter werdend bestimmt“.

Informationen zur Pflegereform in einem Informationsblatt der Sozial- und Pflegesprechstunde, das unter Mail: Li-Na@Riehle-Dennis.de oder über Post: Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz, kostenlos erhältlich ist. Dennis Riehle bietet darüber hinaus eine ehrenamtliche Erstberatung zu Themen aus dem Bereich „Pflege und Soziales“ an.

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