Vortrag "Schwerbehinderung" am 3. November 2015

3. November 2015, 17 Uhr, Ortsverwaltung Litzelstetten (Großherzog-Friedrich-Str. 10, 78465 Konstanz): „Schwerbehinderung“ – viele Menschen verbinden mit dieser Zuschreibung oftmals allein eine angeborene oder geistige Behinderung. Doch gerade viele chronisch Kranke haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Sinne des Schwerbehindertenrechts, ohne davon zu wissen. Nicht selten auch von Scham geprägt, verzichten sie darauf, einen Antrag auf entsprechende Feststellung einzureichen. Gerade aus Angst vor Konsequenzen am Arbeitsplatz oder aus Stolz bleiben damit Rechte ungenutzt, die zu zahlreichen Erleichterungen im Alltag führen können.

Aber was ist eine „Schwerbehinderung“ konkret? Was bedeutet sie im Sozialrecht? Wann liegt sie vor? Diese Fragen werden neben Erklärungen darüber, worin sich das Schwerbehindertenrecht von anderen Ansprüchen, beispielsweise aus der Renten- oder Unfallversicherung, abhebt, in einem Vortrag der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. näher gebracht. Am 3. November 2015 referiert der Leiter der Sozial- und Pflegesprechstunde im Verein um 17 Uhr im Lesesaal der Ortsverwaltung Litzelstetten (Großherzog-Friedrich-Straße 10). Eintritt frei, alle Interessierten sind willkommen.

Riehle wird auch darauf eingehen, was der „Grad der Behinderung“ bedeutet, wie er zustande kommt und welche Vorteile die jeweilige Stufe mit sich bringt. Wie komme ich zu einem Schwerbehindertenausweis? Was muss ich beim Antrag beachten? Und welche Leistungen ergeben sich aus den sogenannten „Merkzeichen“? Darf mein Chef den Bescheid einsehen? Und was bedeutet die „Gleichstellung“ mit einem Schwerbehinderten? Die Einladung richtet sich insbesondere an Betroffene von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen aller Art sowie Personen, die (z.B. aufgrund des Alters) in Bewegung, Gedächtnis oder Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind. Auch Angehörige und Fachpersonen, beispielsweise aus dem Pflegebereich, sind angesprochen.

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