Die Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. hat zwei Informationsblätter für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen herausgegeben: „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ und "Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz“.
Die Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. hat zwei Informationsblätter für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen herausgegeben. Der Leiter der Sozial- und Pflegesprechstunde, die vom Verein getragen wird, hat die Übersicht zusammengestellt, um zwei oftmals weniger beachtete Leistungen in Erinnerung zu rufen, die für manchen Haushalt eine Erleichterung sein können.
So befassen sich die beiden Texte laut Dennis Riehle mit dem „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ (§ 37 SGB XI) und den „Zusätzlichen Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz“ - auch umgangssprachlich als „Pflegestufe 0“ bekannt (§ 45 SGB XI). In einer komprimierten Übersicht wird Auskunft gegeben, welcher Personenkreis Anspruch auf die Leistungen haben kann, welche Kriterien für eine Bewilligung eine Rolle spielen und wie das Antragsverfahren abläuft.
So ist das erstgenannte Pflegegeld für Menschen gedacht, denen ein Pflegebedarf entsprechend der gültigen Pflegestufen zugesprochen wird, die ihren Pflegebedarf und die hauswirtschaftliche Versorgung jedoch selbst und unter Begleitung von fachkundiger Beratung und Unterstützung durch Angehörige organisieren können. Unter gewissen Umständen kann diese Leistung auch für Dienste der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Sie ist jedoch grundsätzlich nicht mit anderen Leistungen der Pflegekasse kombinierbar.
Die zweitgenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen spielen insbesondere für Patienten mit dementiellen, psychischen und geistigen Funktionseinschränkungen eine Rolle, deren Pflegebedarf aber noch nicht so umfänglich ist, dass er die Kriterien von Pflegestufe I erfüllt. Verschiedene Merkmale müssen gegeben sein, um den Anspruch auf diese Unterstützung zu erhalten, die beispielsweise für Tagespflege oder stundenweise Betreuung aufgewendet werden kann. Die Leistung kann mit und ohne zugesprochene Pflegestufe beantragt werden.
Die Informationsblätter können bei Dennis Riehle angefordert werden (Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz; Tel.: 07531-955401, Li-Na@Riehle-Dennis.de). Bei weitergehenden Fragen steht die Sprechstunde zwei Mal pro Monat in der Litzelstetter Ortsverwaltung zur Verfügung.